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Glossar


Glasversicherung

Scherben bringen nicht immer Glück; vor allem dann nicht, wenn Sie als Verursacher für kostspielige Reparaturen aufkommen müssen. Hier bietet sich der Abschluss einer Glasversicherung an, die Privatleuten wie Gewerbetreibenden zugute kommen kann und als sinnvolle Ergänzung zur Hausratversicherung empfohlen wird.
Bei einer Allgefahrendeckung schließt der Versicherungsschutz bei der Glasversicherung alle denkbaren Ursachen mit ein: Unwetter, Einbruch und mutwillige Zerstörung ebenso wie Vandalismus und Landfriedensbruch. Selbst Schäden, die Sie selbst verursacht haben, werden von manchen Glasversicherungen mit abgedeckt. Nicht nur am Gebäude, sondern auch an verschiedenem Mobiliar ist ein Glasbruch denkbar, zum Beispiel die Tür der Glasvitrine, der Spiegel des Schlafzimmerschrankes oder das Cerankochfeld. Die Glasversicherung kommt für alle diese Schäden auf und bewahrt Sie im Ernstfall vor einem hohen finanziellen Aufwand. Gedacht und sinnvoll ist die Glasversicherung für Sie in Ihrer Funktion als Hausbesitzer oder Mieter. Egal, ob die Schäden von außen kommen, wie zum Beispiel bei Sturmschäden oder Vandalismus oder ob Sie selbst versehentlich etwas zerstört haben, die Glasversicherung deckt diese Schäden ab und ergänzt somit Hausrats- und auch Privathaftpflichtversicherung.
Wir sagen Ihnen genau, welchen Umfang Ihre Glasversicherung haben kann und muss und welcher Versicherer aus unserem umfangreichen Partnerangebot für Sie der richtige ist.



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